top of page
Suche
stumpfhaus

Alle guten Dinge sind 3

Alle guten Dinge sind 3.



Die Voraussetzung für die Instandsetzung eines Denkmals ist die denkmalschutz-rechtliche Genehmigung. Ohne die Genehmigung der Behörde, keine Instandsetzung! Zuständig für die den Antrag ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gengenbach.


Nachdem endlich alle erforderlichen Unterlagen beisammen waren, konnte der erforderliche Antrag am 14. Februar 2023 bei der Stadt eingereicht werden. Doch nur wenige Tage später wurde der Antrag von der Stadt Gengenbach mit den Worten abgelehnt, der Antrag sei in 11 (!) Punkten noch nachzubessern.


Gegen die vorgebrachten „notwendigen 11 Änderungen“ wurde von mir Einspruch erhoben, da die aufgeführten Punkte für den Antrag völlig substanzlos oder einfach sachlich falsch sind, wie bsw.

9. Die Erschließung des Vorhabens hinsichtlich Abwasser, Wasser, Löschwasser und Zugang ist nachzuweisen.

.. wurde gar nicht beantragt!

Oder Punkt 10.

10. Für die spätere Nutzung (Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit) ist ein Betriebskonzept vorzulegen, da sonst nochmals ein Bauantrag notwendig wäre.

Eine spätere öffentliche Nutzung wurde von uns nicht beantragt.


Am 29. März 2023 wurde der am 14. Februar eingereichte Antrag von mir um ein dringliche Maßnahme ergänzt, - die dringliche Instandsetzung der Freiterrasse, erwies sich doch der Bodenbelag der Veranda als schadhaft und Wasser dringt ein. Auf die dabei von mir gestellte Frage nach dem Bearbeitungsstand, teilte uns die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gengenbach schriftlich mit, daß der Antrag noch gar nicht bearbeitet sei und verlangte zur Bearbeitung 7 (!) neue , zusätzliche „Nachweise“. Erst wenn diese Nachweise vollständig vorlägen, würde der Antrag bearbeitet und weitergeleitet, hieß es in dem Schreiben.


Zusätzliche Nachweise wie bsw. Aussagen über den „Neuaufbau des Dachs“ oder „die Überdachung der Veranda“. Alles wieder Sachen, die wir nie beantragt haben!!!

Das beste aber kommt zum Schluss: Der zwingende Nachweis über ein Gutachten eines Sachverständigen zur "Erfordernis der Wartung der technischen Anlage.“ Einer Anlage, die seit 1967 nicht mehr genutzt wurde, nie mehr zu nutzen ist, da sie vor 56 Jahren außer Betrieb genommen und stillgelegt wurde! Die Wasserrechte wurden damals abgegeben, der Wasserzulauf zugeschüttet, die Stellwerke abgebaut und der Bachlauf renaturiert. Für was dann ein Gutachten zur Erfordernis einer Wartung der Wasserturbine???? Wie nennt man so eine Forderung noch einmal?

Wir fragten in dieser Sache aber sicherheitshalber direkt beim für technische Denkmale zuständigen Dr. Hascher vom Denkmalamt Esslingen nach. Natürlich war keine Wartung erforderlich. Wir baten ihn, die Dame von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Gengenbach darüber zu informieren, was er dankenswerterweise auch tat.


Erneut wurde von mir schriftlich Protest bei der Stadt Gengenbach eingelegt, sollten doch meiner Meinung nach, diese nunmehr ingesamt 18 eingeforderten Nachweise die Bearbeitung des Antrages nur erneut hinauszögern.


Viele Gengenbacher fragen sich inzwischen natürlich, warum passiert denn da nix?! Das ist die Antwort.

Vor einer Beschwerde an den Landtag schlug ich deshalb dem Bauamt und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gengenbach einen letzten Gütetermin vor, um die geforderten 18 Nachweise in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.


Das Gespräch fand am 19. April 2023 statt ( 9 Wochen nach der Einreichung meines Antrages), - unter Anwesenheit des Stadtrats Dieter Halsinger.


In dem Termin zogen schließlich beide Mitarbeiter der Stadt Gengenbach ihre geforderten zusätzlichen Nachweise vollständig zurück und lenkten schließlich ein.

Sie versprachen, den Antrag nunmehr zügig zu bearbeiten und weiterzuleiten.


Am 26. April 2023 wurde dieser Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung um einen zusätzlichen Bauantrag ergänzt, -denn für die Rekonstruktion von historischen Fehlteilen, - wie die Turmhaube oder der Loggia- Verschalung -, braucht es nun mal einen Bauantrag, gilt beides doch als Neuerrichtung und ist damit keine Reparatur von Bestehendem, was im Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung abgedeckt wäre.


Morgen, am 27. April 2023, werden nun beide Anträge zusammen bei der Stadt Gengenbach eingereicht. Nunmehr zum dritten Mal.

Aber wie heißt es, alle guten Dinge sind 3.

Alles wird gut.


Wir werden den denkmalschutzrechtlichen Antrag und den Bauantrag diesmal veröffentlichen. Denn Transparenz ist nicht nur wichtig, sondern scheinbar in diesem Fall auch erforderlich.







266 Ansichten1 Kommentar

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

1 Comment


franz
May 03, 2023

Einfach nur Schikane

Like
bottom of page