..stimmt einen das schon, wenn zwei Monate nach erfolgter Antrageinreichung man sich bei der Stadt Gengenbach über den Bearbeitungsstand erkundigt, und dann die lapidare Antwort erhält, der Antrag sei noch gar nicht bearbeitet. Ohne die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der beantragten Instandsetzungsmaßnahmen können wir aber nicht anfangen, das Gebäude wieder herzurichten!
Als Antwort auf meine Frage, an was es denn liege, kam noch vor Ostern die Antwort, daß die eingereichten Unterlagen nicht vollständig seien, und die Frist zur Entscheidung erst dann beginne, wenn die Unterlagen vollständig sind. Gut daß, man das auf diese weise dann auch erfährt. Nur welche Unterlagen und Nachweise aus der Sicht der Stadtverwaltung fehlen, stimmt einen dann doch nachdenklich.
"Eine Skizze zur Veränderung des Dachaufbaus".
- Das wurde nie beantragt und war auch nie vorgesehen-.
"Ein Nachweis, wie die Überdachung der Veranda genau saniert werden soll."
- Das wurde nie beantragt und war auch nie vorgesehen-.
Sieben (!) nachzureichende Nachweise führt ihre Liste an, ohne die der Antrag nicht bearbeitet wird. Das beste, ist dabei der zu erbringende Nachweis über ein Gutachten eines Fachrestaurators für technische Kulturdenkmale, - über Wartungsarbeiten der technischen Anlage! Wartungsarbeiten einer Turbinenstation, die seit nunmehr 65 Jahren stillgelegt ist und 1967 dauerhaft außer Betrieb genommen wurde!
Ein Gutachten über Wartungsarbeiten einer Turbinenstation, deren Stellanlagen allesamt abgebaut sind und deren Wasserzufluss renaturiert wurde. Wartungsarbeiten einer technischen Anlage, bei dem man im Nutzungskonzept ganz klar geschrieben hat, daß sie unverändert im Fundzustand, als "Zeitkapsel" erhalten wird!
Das macht einen doch nachdenklich, oder?
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