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Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung der beantragten Instandsetzung der "Reichenbacher Turbinenstation" wurde am 27. April 2023 bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gengenbach eingereicht, zusammen mit dem Bauantrag zur Ergänzung der historischen Fehlteile wie Turmspitze und Balkon.


Wir erinnern uns an die Verwaltungsvorschrift des Denkmalschutzgesetzes des Landes Baden Württemberg:




Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen (§§ 8, 15 und 19 Absatz 2 DSchG)

  1. 3.1 Die untere Denkmalschutzbehörde leitet den Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung innerhalb von zehn Arbeitstagen an das Landesamt für Denkmalpflege weiter. Sie setzt eine angemessene Äußerungsfrist nach § 3 Absatz 4 Satz 1 DSchG.

  2. 3.2 Nach Eingang der Unterlagen prüft das Landesamt für Denkmalpflege in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen, ob diese ausreichend sind.


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