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Die Stadt Gengenbach hat am 13. Oktober 2021 bei LEADER für einen "Energieweg" einen Förderantrag über 400.000 € gestellt. Diesen Antrag gibt sie als ihr Nutzungskonzept für den TOWER aus. Rechtlich bedenklich ist bereits die Tatsache, daß im Förderantrag nachweislich ein Plagiat begangenen wird, aus unserem der Stadt vorab vorgelegten Nutzungskonzept für den Tower.

 

Die Frage stellt sich natürlich, ob öffentliche Gelder überhaupt für ein Vorhaben beantragt werden können, dessen Voraussetzung der Besitz und die Nutzung (!) des Towers ist, den die Käufer Jürgen Stumpfhaus und Daniel Suhm im April 2021 vom Urenkel des Erbauers erworben haben. Denn über dieses Grundstück soll der "Energieweg"! der Stadt gehen.

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Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts versuchte die Stadt, die geplante öffentliche Nutzung des Towers durch die Käufer zu verhindern. Sie argumentierte mit der vorsorglichen Abwehr möglicher Beschwerden von Besuchern des Towers gegen das benachbarte Klärwerk. Eine öffentliche Nutzung als Technikmuseum und Veranstaltungsort wäre allein aus immissionsschutzrechtlichen Bedenken völlig ausgeschlossen. 

 

Gemäß des nun vorliegenden Förderantrages / Nutzungskonzeptes der Stadt soll der Tower von der Stadt  nun als Technikmuseum genutzt werden, dessen Besichtigung bei der Stadt buchbar sein wird!!! Wir fragen uns, was ist aus all den immissionsschutz- und baurechtlichen Einwänden gegen eine öffentliche Nutzung geworden? Was aus dem Rechtsgutachten, das der Bürgermeister in Auftrag gegeben hat und dem die Mehrheit des Gemeinderates Glauben schenkte? Bis zu dem 13. Oktober. Als der Bürgermeister sein Nutzungskonzept für den Tower vorstellte. 

 

Denn das Rechtsgutachten, das vom Bürgermeister in Auftrag gegeben wurde, um die öffentliche Nutzung seitens der Käufer zu verhindern, es gilt nicht für die Stadt Gengenbach, wenn sie der neue Eigentümer ist! Das im Rechtsgutachten so oft beschworene Immissionsschutzrecht, was ist aus ihm geworden? Hat es sich in Luft aufgelöst?! Anscheinend, denn die Stadt lässt auf vorherige Anfrage Besucher in "ihr" Technikmuseum im Tower. Spätestens da wird einem klar, was hier gespielt wird. Wir sind keine Rechtsexperten. Aber in dem von Herrn Erny bestellten Rechtsgutachten ist eigenartigerweise immer nur vom einem Schutz gegen Immissionen in Wohngebieten die Rede. Aber der Tower liegt doch in einem Außenbereich! Da sagt das Immissionsschutzgesetz dann auch etwas ganz anderes: "Besucher können sich nicht gegen Immissionen beschweren, da sie sich nur vorübergehend im Einwirkungsbereich aufhalten." 

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Fest steht, daß wenn es nach der Stadt geht, der Tower keine Zukunft als Insel der Kultur haben wird. Er wird auch nicht denkmalgerecht saniert werden, wie es die Käufer beabsichtigen.

Auch seine 1945 abgeschossene Spitze wird nicht ersetzt werden.

Er bleibt wie er ist, mit einem Notdach versehen und mit zugemauerten Fenstern.

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Denn im Förderantrag der Stadt steht allein die Verkehrssicherungspflicht des Towers durch die Stadt, das heißt,  wenn einmal wieder ein Ziegel herunterfällt ... Das bedeutet , daß der schwer renovierungsbedürftige Tower bleibt wie er ist. Schwer renovierungsbedürftig, mit weiterhin zugemauerten Fenstern! Wir nennen es dann ein denkmalgeschütztes städtisches Mahnmal.

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Sie haben nun  die Möglichkeit, dem Tower eine Zukunft zu geben!

Schenken Sie ihm ein zweites Leben

als öffentliches Technikmuseum und kultureller Veranstaltungsort!

Mit ihrer JA Stimme beim Bürgerentscheid am 28. November 2021.

Sagen Sie JA zum Tower! 

Stimmen Sie mit JA.

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