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Nachbarschaftshilfe

Wie bekannt, ist das 1967 stillgelegte ehemalige Wasserkraftwerk inzwischen ein Denkmal. Nun braucht es eine behördliche zu genehmigende Nutzungsänderung, da es ja als Wasserkraftwerk nicht mehr genutzt werden kann. Ein denkmalgerechtes Nutzungskonzept ist deshalb vorgeschrieben. So plant der Eigentümer die technische Anlage im Erdgeschoss unverändert als Zeitkapsel zu erhalten und das Obergeschoss denkmalgerecht instandzusetzen, um es als privates Atelier nutzen zu können. Denkmalverträglicher geht es wirklich nicht. Dagegen hat die Stadt Gengenbach nun Einspruch erhoben. Denn der Grundstücksnachbar des Wasserschlössles / des Towers / der denkmalgeschützten Reichenbacher Turbinenstation, ist die Stadt Gengenbach mit dem Klärwerk. Am 5. Juli 2023 hat die Stadt nun im Rahmen der Nachbaranhörung Einspruch gegen die geplante Nutzungsänderung erhoben und das Verfahren des Bauantrages an das Landratsamt abgegeben.


Also gibt es - bis dies geklärt ist- keine Baugenehmigung.

Bei wem haben wir uns da zu bedanken?


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