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  • stumpfhaus

Das absurde Gutachten.


Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gengenbach hat mitgeteilt, daß sie den eingereichten Antrag zur Instandsetzung der Fenster und der Fassade des Gebäudes (!) erst dann bearbeiten wird, wenn der Antragsteller ein Gutachten eines Fachrestaurators nachreicht, der feststellt, ob Wartungsarbeiten der technischen Anlage der ehemaligen Reichenbacher Turbinenstation erforderlich sind.


Ein "Fachrestaurator" soll also begutachten, ob Wartungsarbeiten an einer seit 1967 stillgelegten technischen Anlage zur Stromerzeugung, die aus dem Jahr 1899 stammt, notwendig sind?! Einer Anlage , die vor 56 Jahren für immer außer Betrieb genommen wurde und die absolut funktionsuntüchtig ist!!!


Was soll der Gutachter denn feststellen, da von vorne herein die außer Betrieb genommene Anlage gar nicht mehr gewartet werden kann? Denn es steht zweifelsfrei fest, daß die Wasserturbine aus dem 19. Jahrhundert nie wieder in Betrieb genommen werden kann, allein schon da die dafür notwendigen Stellwerke bereits vor Jahrzehnten abgebaut, der Wasserzufluss zugeschüttet und der Mühlbach renaturiert wurde.


Die Stadtverwaltung fordert also explizit ein technisches Gutachten über die Erfordernis von Wartungsarbeiten an einer defekten und teils demontierten technischen Anlage, die man nie wieder in einen aktiven Betriebszustand versetzen kann?!


Bei wikepedia ist nachzulesen, daß eine Wartung aber nur während der Nutzung angewandt wird!


Doch diese Anlage wird seit 1967 nicht mehr genutzt und eine zukünftige Nutzung zur Stromgewinnung ist technisch völlig ausgeschlossen.


Macht also solch ein Gutachten, - "ob Wartungsarbeiten der Anlage erforderlich sind", irgendwie Sinn? Oder ist es absolut unsinnig? Ohne dieses unsinnige Gutachten aber weigert sich die Stadt den gestellten Antrag auf Instandsetzung der Fenster und der Fassade zu bearbeiten.


Wem nützt eigentlich so ein Gutachten, das etwas bestätigen soll, was von vorne herein gar nicht möglich ist?

Oder ist der Zweck, so etwas vom Antragsteller einzufordern, ein ganz anderer?

Was meinen Sie?


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