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stumpfhaus

Den Entscheid der Bürgerschaft hat die Stadt zu respektieren ..


selbst wenn einigen in der Stadtverwaltung Gengenbachs das Ergebnis des Bürgerentscheides nicht passte, so hoffte man am 28. November 2021. Vor allem nachdem sich der Bürgermeister noch an der Wahlurne ablichten ließ, und der Bürgerschaft und den Eigentümern ganz klar versprach, das Ergebnis des Entscheides zu akzeptieren. Nachdem der Gemeinderat sich zwei Monate später in seiner Sitzung im Januar 2022 dem Votum anschloss, und den bestätigten Eigentümern schriftlich versicherte, von nun an die Instandsetzung des historischen Gebäudes "wohlwollend zu begleiten" und den Eigentümern dabei hilft, Steine aus dem Weg zu räumen.


Nun schreibt man Mitte Juli 2023. Nach zähem Ringen mit den Behörden wurde die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Reparaturarbeiten des Gebäudes jetzt erteilt, das erst auf Antrag der Eigentümer unter Denkmalschutz gestellt wurde. Doch um die zerstörte Teile wie die historische Turmspitze oder den Balkon wieder originalgetreu aufzubauen, bedarf es einer Baugenehmigung. Die wurde bereits vor Monaten bei dem Bauamt der Stadt Gengenbach beantragt und ihr haben auch inzwischen alle eingebundenen Behördenvertreter zugestimmt.


Bis auf die Stadt Gengenbach!


Die nun als Grundstücksnachbar das Veto geltend macht, und gegen diesen Bauantrag - zur Wiederherstellung historischer Fehlteile und die Nutzung- offiziell Einspruch beim Landratsamt erhoben hat.



Man fragt sich natürlich, ob das allein vom Bürgermeister kam und ob der Stadtrat diesem Einspruch überhaupt zugestimmt hat ?... und wenn ja, warum?, - ist dies doch eine ausdrückliche Missachtung des Bürgerwillens!


Dürfen wir die Stadtverwaltung daran erinnern, daß sie Dienstleister ist und die Vertreter des Rates demokratisch gewählt wurden und werden. Das heißt, sie haben den Willen des Bürgers zu respektieren und umzusetzen. Oder..?


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